Wir für Sie…
Für die Hilfsmittelversorgung ist in der Regel eine Verordnung vom Arzt notwendig.
Gern beraten wir Sie individuell nach Ihren Bedürfnissen über Versorgungsmöglichkeiten. Wir laden Sie in unsere Verkaufsräume zur Erprobung der Hilfsmittel ein und erstellen auf Wunsch einen Versorgungsvorschlag mit Verordnungsempfehlungen.
Liegt uns die Verordnung des Arztes vor, erstellen wir einen Kostenvoranschlag für den Kostenträger (Krankenkassen, Unfallversicherungen, Rentenversicherungen, Einrichtungen, Privatpersonen).
Nach der Genehmigung übernehmen wir die Bestellung und individuelle Anpassung, Auslieferung und Einweisung der Hilfsmittel.
Gern nehmen wir uns die Zeit und weisen auch Ihr Pflegepersonal und Ihre Therapeuten in die fachgerechte Handhabung der Hilfsmittel ein. Sprechen Sie uns an!
Versorgungsablauf für Reha-Hilfsmittel über Kostenträger
Lehnt die Krankenkasse die Versorgung ab, haben Sie 4 Wochen Zeit einen Widerspruch einzureichen. Auch dabei können wir Ihnen beratend zur Seite stehen. Dank des Patientenrechtgesetzes gibt es diese Fristen nicht nur Ihrerseits. So muss der Kostenträger nach 3 Wochen über den Leistungsantrag entschieden haben. Wird eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) notwendig, verlängert sich diese Frist auf 5 Wochen. Mehr zu Fristen der Krankenkassen erfahren Sie hier.
Im Laufe der Zeit ist eine enge Zusammenarbeit inklusive regelmäßigem Dialog mit Ärzten, Pflege- und Kindereinrichtungen, Sozialpädiatrischen Zentren, Krankenkassen und auch dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) entstanden.
Wir verstehen uns als fairer Dienstleister, Partner und Vermittler bei dem der (kleine) Mensch im Vordergrund steht!